Zentrum für Fortpflanzungsmedizin Bochum
Yvonne Giesner
Frauenärztin
Hellweg 2 - 44787 Bochum - Tel: 0234 / 610 654 03

Erstgespräch

Die gesetzliche Voraussetzungen für eine Kinderwunschbehandlung. Folgende Voraussetzungen müssen für eine medizinisch unterstützte Befruchtung erfüllt sein:

Das Paar muss verheiratet sein oder länger in einer festen Beziehung zusammenleben.
   
Die Patientin/Partnerin sollte jünger als 40 Jahre (Ausnahmefälle 45 Jahre) sein
ausreichend gegen eine Rötelinfektion geschützt sein.
   
lhr HIV-Test muss negativ sein.
   
lhre Kinderlosigkeit ist mit anderen Maßnahmen nicht zu beheben.
   
Es dürfen nur Ei- und Spermazellen des Ehegatten verwendet werden. Ausnahmen sind nur durch die zuständige Ethikkommission bei der Ärztekammer (Münster) mit Hilfe einer Genehmigungserlaubnis möglich.

Die hier beschriebenen Untersuchungen geben den Ablauf nur schematisch wieder. Je nach Befund können Untersuchungen entfallen oder andere hinzukommen.

Erstgespräch

Wenn Ihr Kinderwunsch über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht in Erfüllung geht, sollten Sie ein spezialistisches IVF Zentrum aussuchen. Um die Ursache(n) der Unfruchtbarkeit abzuklären, werde ich zunächst ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führen.

Bringen Sie hierzu alle verfügbaren Unterlagen über eventuelle, schon durchgeführte Untersuchungen mit. Zum Beispiel:

Aufwachtemperaturkurven / Regelkalender
   
Operationsberichte
   
Hormonbestimmungen
   
Eileiterdurchgängigkeitsprüfungen
   
Spermauntersuchungen
   
eventuell schon durchgeführte Behandlungen usw.

Dadurch verkürzen Sie wesentlich den Beginnzeitpunkt ihrer Behandlung. Mir ist es dadurch möglich, sich rasch ein vollständigeres Bild zu machen und den weiteren Fortgang der Therapie zu planen.

Kontrollzyklus (Zyklus-Monitoring)

Der sogenannte Kontrollzyklus dient dazu, denjenigen Paaren schnell ein Bild über den Zyklusablauf zu verschaffen, bei denen bis dahin wenig oder gar keine Abklärung erfolgt ist. Dazu ist es unter anderem notwendig, dass die Frau drei bis viermal während eines Zyklus zur Kontrolluntersuchung kommt. Eine Ultraschalluntersuchung durch die Scheide dient der Betrachtung der Eierstöcke, der Eileiter und der Gebärmutter. Ausserdem ist die Ultraschalluntersuchung wichtig, um Zysten im Bereich der Eierstöcke auszuschliessen. Eine Zyste könnte sich unter einer Hormonbehandlung vergrössern und zu Komplikationen führen.

 

Hormonbestimmung

Während der 3 - 5 Zyklustage, häufig also noch während der Blutung, werden eine Reihe von Hormonen bestimmt. Dazu können Blutentnahmen zu Beginn des Zyklus für Östrogen, LH, FSH, Testosteron, Prolaktin und das Schilddrüsenhormon TSH und eventuell in der zweiten Zyklushälfte für Progesteron notwendig sein, um Störungen der Eizellreifung auszuschließen.

Bei der Blutentnahme kann man auch, falls noch nicht vorhanden oder älter als drei Monate, zurückliegen. Folgende vorgeschriebene Tests vornehmen: HIV, Hepatitis B – Tests und bei der Frau zusätzlich Rötel- und Windpockenimpfschutz.

Ungefahr in der Zeit von Tag 10 bis Tag 12 wird die Eizellreifung mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung und der oben genannten Hormonbestimmung überwacht, gleichzeitig wird kontrolliert, ob der Aufbau der Gebarmutterschleimhaut und die Bildung des Mukus (Muttermundschleim) regulär verlaufen. Es wird dann auch festgelegt, wann die Überprüfung der sogenannten Sperma-Mukus-Interaktion erfolgen wird. Die Verträglichkeit kann überprüft werden, indem unter dem Mikroskop ein Tropfen der zuvor im Labor abgegebenen Spermaflüssigkeit mit einem Tropfen des Gebärmutterhalsschleimes zum sogenannten Mukustest zusammengebracht wird.

Die Zeugungsfähigkeit des Mannes wird durch die mikroskopische Beurteilung des Samens (Spermiogramm) festgestellt. Die gewonnene Samenprobe wird im Labor untersucht. Dort wird unter dem Mikroskop geprüft, ob genügend Spermien mit gesunder Form und guter Beweglichkeit im Samenerguss vorhanden sind. Da die Qualität des Samens sehr schwanken kann, sollten zwei Untersuchungen im Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden.

Die Ultraschalluntersuchungen, zusammen mit den Befunden der körperlichen Untersuchung und den Ergebnissen der Hormontests ermöglichen mir, den nahenden Ovulationszeitpunkt näher zu bestimmen.

 

Überprüfung der Eileiterdurchgängigkeit

Sind alle Untersuchungen normal, wird im nächsten Schritt geprüft, ob die Eileiter durchgängig sind. Hier stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung, einer Röntgenuntersuchung (sehr selten) oder einer operativen Bauchspiegelung (Laparoskopie) kann die Durchgängigkeit der Eileiter überprüft werden. Bei der Ultraschalluntersuchung wird über einen sehr kleinen, in die Gebärmutterhöhle eingelegten Plastikkatheter eine im Ultraschall schattengebende Flüssigkeit eingespritzt und beobachtet, ob diese über die Eileiter in die Bauchhöhle abläuft. Sollte dabei der Verdacht auf einen Eileiterverschluss nicht völlig ausgeschlossen werden können, wird die Funktionstüchtigkeit der Eileiter bei einer Bauchspiegelung überprüft. Wenn allerdings von vornherein Verdacht auf eine Eileiterstörung oder Endometriose besteht, erfolgt die Bauchspiegelung als erster Schritt.

Dieser Eingriff wird unter Narkose durchgeführt. Über einen kleinen Schnitt in der Nabelgrube wird ein optisches Instrument, ein sogenannter Bauchspiegel, in die Bauchhöhle eingeführt. Die Eileiter werden dann mit körperfreundlicher, blaugefärbter Kochsalzlösung durchspült, und der Arzt kann die Durchgängigkeit unmittelbar mit dem Auge überprüfen. Darüber hinaus können bei einer Bauchspiegelung Informationen über die Beweglichkeit der Eileiter und ihre weitere Funktionstüchtigkeit gesammelt werden (z.B. Eizell- und Samenzelltransport, mögliche Verwachsungen im Bereich der inneren Geschlechtsorgane oder Endometriose).

Weitere Untersuchungen können je nach Situation zusätzlich erforderlich werden z.B. Spiegelung der Gebärmutterhöhle. Wenn die Ergebnisse aller Untersuchungen vorliegen, werde ich sehr intensiv mit Ihnen die therapeutischen Möglichkeiten besprechen (siehe Methoden).